Feier zu 70 Jahren Grundgesetz am Berufskolleg Ehrenfeld

In den Reihen der zahlreichen Zuhörer fanden sich neben dem Lehrerkollegium auch der Ehrenfelder Bürgermeister Josef Wirges sowie Herr Sedat Acikbas vom Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. und Frau Catarina Kuhnmünch als Vertreterin der Schulsozialarbeit der Stadt Köln.

Welche Bedeutung hat das Grundgesetz für uns als Gesellschaft heute (noch)? Diese Frage beleuchtete der aus Genf angereiste Andreas Zumach in seinem 60-minütigen Plädoyer für das Grundgesetz. Wesentlich sei für ihn, dass das Grundgesetz für alle Menschen in Deutschland und nicht nur für die Deutschen gelte (Art. 1 GG Die Würde des Menschen ist unantastbar), so Zumach.

Ebenso habe jeder Mensch das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, (Artikel 2 GG), was Diskriminierung jeglicher Art verbiete. Es sei demnach eine besondere Verantwortung der Demokratie, jeglicher Form von Diskriminierung entgegen zu treten. 
Die in der Öffentlichkeit dargestellte Zunahme z.B. von Antisemitismus, sei zwar keinesfalls wissenschaftlich nachgewiesen, dennoch erlebe man sie im Alltag durchaus direkter und präsenter als vor 20 Jahren.

Umso wichtiger sei es, gerade an Schulen Diskriminierung jeglicher Art wahrzunehmen und darauf unmittelbar zu reagieren.

Im Anschluss an diesen kurzweiligen und mit vielen persönlichen Erlebnissen illustrierten Beitrag Zumachs moderierte Abteilungsleiter Herr Rüdiger Bott eine Diskussion, in der viele exemplarische Beispiele aus dem Schulalltag benannt wurden.

Der Schulleiter des Berufskollegs Ehrenfeld, Johannes Segerath, fasste anschließend die gemeinsame Perspektive am  Berufskolleg Ehrenfeld so zusammen: „Unsere Schule muss ein Raum sein, in dem Schülerinnen und Schüler jederzeit vertrauensvoll öffnen und mitteilen können, wenn sie Ausgrenzung erleben und dann zeitnah die notwendige Unterstützung erfahren.

Mit diesem Appell an alle Anwesenden ging die gelungene Veranstaltung in eine offene Gesprächsrunde mit Kaffee und Kuchen über, in der intensiver Austausch und gegenseitige Anregung im Vordergrund standen.

Das Grundgesetz ist übrigens die erste Verfassung, die sich in Deutschland seit 70 Jahren stabil hält. Die Änderung der in Artikel 1-20 niedergelegten Grundsätze ist auch heute noch unzulässig . (Art. 79 GG)

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Grundgesetzfeier2019 2I

 


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